Vertragsbedingungen zur
zeitweisen Unterbringung und Betreuung von Hunden durch
Dog Academy by Sandra
Hossner
(gültig ab
27.03.2024)
Vertragsgegenstand
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Der Betreuer verpflichtet sich, die in diesem Vertrag beschriebene Hundebetreuung
gemäß den vereinbarten Bedingungen zu erbringen.
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Der Hundebesitzer verpflichtet sich, den Hund in gutem Gesundheitszustand und mit
aktuellem Impfstatus zu übergeben.
Buchungen und
Zahlungen
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Buchungen erfolgen nach Verfügbarkeit und werden vor Vertragsschluss schriftlich
oder mündlich bestätigt.
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Der Betreuungsplatz gilt als reserviert, wenn uns der Vertrag ausgefüllt und
unterschrieben vorliegt und die Anzahlung in Höhe von 50% auf unserem Bankkonto/PayPal-Konto/in bar eingegangen ist. Ab diesem Zeitpunkt ist die Buchung
beiderseitig verbindlich.
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Der Restbetrag muss spätestens am "Bringtag"
bei uns auf dem Konto eingegangen sein oder vor Ort in bar oder via PayPal bezahlt werden!
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Wird eine Hündin während ihres Aufenthaltes bei uns läufig, erhöhen sich die
Unterbringungskosten um 5,00€ pro Tag. Die zusätzlichen Kosten müssen bei der Abholung entrichtet werden.
Rechte und Pflichten der
Hundebetreuung
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Die Hundebetreuung verpflichtet sich, die Hunde nach bestem Wissen und Gewissen
sorgfältig zu betreuen, einschließlich Fütterung, Auslauf und Pflege gemäß den vom Hundebesitzer bereitgestellten Anweisungen. Beißereien sind nach Möglichkeit zu verhindern.
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Die Hunde werden, sofern möglich bzw. vom Hundebesitzer gewünscht, im Rudel
gehalten und dürfen sich zeitweise frei auf unserem Grundstück bewegen. Die Hunde stehen nicht ununterbrochen unter Beobachtung.
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Wird ein Hund nicht zum vereinbarten Zeitpunkt abgeholt, berechnen wir eine
fortlaufende Tagespauschale. Es besteht generell kein Einverständnis der automatischen Verlängerung der Betreuungsdauer bei Nichtabholung des Hundes. Sollte aufgrund der verspäteten
Abholung ein Schaden entstehen (z.B. Schadensansprüche nachfolgender Hundebesitzer), sind wir berechtigt diese gegenüber dem Hundebesitzer gelten zu machen. Nach einer Übergangszeit von
acht Tagen sind wir berechtigt, den Hund auf Kosten des Hundebesitzers anderweitig unterzubringen bzw. im Tierheim abzugeben.
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Wir behalten uns vor, den Hund nötigenfalls auf eine bedarfsgerechte Ernährung
umzustellen und die dadurch eventuell entstehenden Mehrkosten in Rechnung zu stellen (z.B. Morosche-Karottensuppe bei Durchfall, etc.)
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Die Hundebetreuung behält sich vor, den Hund / die Hunde in akuten Notfällen
(Hündin wird läufig und muss separiert werden; Hund zerstört Wohnungseinrichtung; etc.) und/oder für sein/deren Wohlbefinden (Hund fühlt sich unwohl in gebuchter Unterbringung; Hund
erkrankt; etc.) innerhalb der verschiedenen Unterbringungsmöglichkeiten (Zwinger 12qm; beheizter Zwinger 18qm; Haus) umzusetzen. Eine Teilrückerstattung ist in solchen Fällen nicht
möglich.
Pflichten des
Hundebesitzers
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Der
Hundebesitzer bestätigt, dass sein Hund die Grundimmunisierung gegen Tollwut, Hepatitis, Staupe, Leptospirose und Parvovirose hat. Ferner, dass die letzte 5-fach Impfung nicht länger als
5 Jahre zurück liegt und eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung besteht. Der gültige Impfpass ist bei der Abgabe mitzubringen und verbleibt bis zur Abholung
bei uns!
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Der
Hundebesitzer erklärt, dass sein Hund frei von Würmern, ansteckenden Krankheiten und Ungeziefer ist. Wir empfehlen, den Hund mit einem geeigneten Mittel vorsorglich gegen Flöhe und Zecken
zu behandeln. Falls nötig, werden wir diese Behandlung vor Ort auf Kosten des Hundebesitzers nachholen. Einschränkungen des
Gesundheitszustandes müssen vor der Abgabe mitgeteilt werden!
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Der Hundebesitzer erklärt sich einverstanden, dass in Notfällen und bei akuten
Erkrankungen oder Verletzungen die erforderliche Behandlung bei einem Tierarzt unserer Wahl erfolgt. Die dadurch entstehenden Kosten trägt der Hundebesitzer. Für Fahrten zum Tierarzt
berechnen wir eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 20,00€. Sollten wir auf Ihren Wunsch zu einem anderen Tierarzt fahren, der weiter entfernt ist, fallen entsprechend
zusätzliche Fahrtkosten (0,50€/KM) an.
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Der Hundebesitzer erklärt ausdrücklich, dass er die Risiken einer Beißerei unter
den Hunden kennt, diese in Kauf nimmt und die eventuell entstehenden Kosten einer tierärztlichen Behandlung des eigenen Hundes selbst trägt.
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Sollte dem Hundebesitzer die Läufigkeit seiner Hündin bekannt sein, so ist er
verpflichtet, uns dies mitzuteilen.
Stornierung und
Rückerstattungen
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Stornierungen müssen schriftlich erfolgen und können mit entsprechenden
Stornierungsgebühren verbunden sein.
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Wird die Reservierung storniert, so berechnen wir eine Stornogebühr des
Unterbringungsentgeltes:
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bis einschließlich 31
Tage vor Beginn der Leistung = kostenfrei
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30 bis einschließlich
7 Tage vor Beginn der Leistung = 50% des Gesamtbetrages
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ab 6 Tage vor Beginn
der Leistung = 75% des Gesamtbetrages, abzüglich der Anzahlung
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Rückerstattungen erfolgen gemäß den vereinbarten Stornierungsbedingungen.
Haftung
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Der Hundebesitzer übernimmt auch für den Zeitraum der Unterbringung die
gesetzliche Halterhaftung für diejenigen Schäden, die durch den Hund an der Hundebetreuung und/oder an Dritten entsteht. Wir haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
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Bringt ein Hund nachweislich eine ansteckende Krankheit mit, trägt der
Hundebesitzer dieses Hundes die dadurch entstehenden Kosten für den eigenen Hund, die Mitbehandlung angesteckter Hunde und die Desinfektion der Zwinger/Auto o. ä..
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Das Gelände ist durch eine Mauer eingefriedet. Der Hundebesitzer hat sich ein Bild
von den Gegebenheiten gemacht und versichert, dass der Hund nicht über die Einfriedung klettern oder springen kann.
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Die Hundebetreuung haftet nicht für beschädigte, zerfetzte und/oder zerkaute
Decken, Körbchen, Halsbänder Geschirre, Leinen und/oder Spielzeuge.
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Wir übernehmen keinerlei Haftung für etwaige Folgen eines Deckaktes.
Datenschutz
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Persönliche Daten des Hundebesitzers werden gemäß den geltenden
Datenschutzbestimmungen behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
Schlussbestimmungen
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Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
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Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach
Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll
diejenige wirksame und durchführbare Regelung eintreten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw.
undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die Vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
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Erfüllungsort und Gerichtsstand ist ausschließlich Sitz der Hundebetreuung. Alle von Dog Academy by Sandra Hossner
abgeschlossenen Verträge unterliegen dem deutschen Recht, dies gilt auch für ausländische Hundebesitzer.