Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Dog Academy by Sandra Hossner für die Dienstleistung Hundeschule

gültig seit 19.10.2023

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) der Dog Academy by Sandra Hossner (im folgenden Hundeschule genannt) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Hundeschule, vertreten durch die Inhaberin 

 

Sandra Hossner

Bleichstraße 6

64579 Gernsheim

 

und Verbraucher/innen, welche die Angebote und Dienstleistungen der Hundeschule wahrnehmen (im folgenden Teilnehmer/in oder Teilnehmenden genannt).

 

Der/Die Teilnehmer/in ist dazu berechtigt, diese AGB im Verlauf seiner/ihrer Anmeldung zu den Angeboten und Dienstleistungen der Hundeschule elektronisch zu speichern und/oder sie für seine/ihre persönlichen Unterlagen auszudrucken.

 

 

§1 Geltungsbereich

  1. Sämtliche angebotene Dienstleitungen der Hundeschule werden auf Grundlage der AGBs erbracht. Diese sind auf allen Anmeldungen, Teilnahmen, Durchführungen und Widerrufungen an den Trainings-, Kurs-, Seminar- und Veranstaltungsangeboten anzuwenden. Die jeweils zum Zeitpunkt der Anmeldung bzw. Buchung geltende Fassung der AGB ist maßgeblich.
  2. Die Inanspruchnahme der angebotenen Dienstleistungen ohne vorherige Anerkennung der AGB ist nicht möglich.
  3. Die Hundeschule ist berechtigt, diese AGB zu ändern oder zu ergänzen. Die jeweils neue Fassung der AGB wird erst für neu durchgeführte Buchungen wirksam, es sei denn, der/die Teilnehmer/in hat die neue Fassung für laufende Trainingsangebote explizit akzeptiert.
  4. Abweichende Bedingungen des Teilnehmenden werden nicht akzeptiert. Dies gilt auch, wenn die Hundeschule der Einbeziehung nicht ausdrücklich widerspricht.

§2 Vertragsgegenstand

  1. Angebote der Hundeschule sind freibleibend.
  2. Der Vertragsschluss erfolgt mit Buchungsbestätigung durch die Hundeschule.
  3. Der Inhalt des Vertrages ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung bei Vertragsschluss.

§3 Pflichten der Teilnehmenden

  1. Der/Die Teilnehmer/in versichert, dass sein/ihr Hund haftpflichtversichert ist.
  2. Der/Die Teilnehmer/in versichert, dass für seinen/ihren Hund die nötige Grundimmunisierung sowie Auffrischungsimpfungen gegen Staupe, Hepatitis, Parvovirose, Leptospirose und Tollwut vorliegt. Bei Welpen wird versichert, dass ein altersentsprechender Impfstatus vorliegt.
  3. Der/Die Teilnehmer/in versichert bei Vertragsschluss mit der Hundeschule, dass sein/ihr Hund behördlich registriert ist.
  4. Der/Die Teilnehmer/in muss auf Verlangen der Hundeschule die Police der Haftpflichtversicherung, den Impfpass und die Anmeldebescheinigung vorzeigen.
  5. Der/Die Teilnehmer/in hat bei der Anmeldung die Pflicht, die Hundeschule über sämtliche, im Leben des Hundes, bereits stattgefundenen sicherheitsrelevanten Vorfälle und Risiken in diesem Zusammenhang zu informieren. Verhaltensauffälligen, übermäßige Aggressivität oder Ängstlichkeit des Hundes sind Aufnahme des ersten Trainingsangebotes anzugeben.
  6. Mit Vertragsschluss versichert der/die Teilnehmer/in, dass sein/ihr teilnehmender Hund frei von ansteckenden Krankheiten ist.
  7. Der/Die Teilnehmer/in verpflichtet sich während des Verlaufs eines Trainingsangebotes, die Hundeschule sofort über ansteckende Krankheiten oder Parasitenbefall seines/ihres Hundes zu informieren. Dies gilt auch bei Verdachtsfällen.
  8. Eine Teilnahme an den Trainingsstunden mit einem kranken Hund ist nur dann zulässig, wenn der Hund trotz Erkrankung fähig ist, an der gebuchten Dienstleistung teilzunehmen, eine Gefährdung anderer Tiere (insbesondere Ansteckung) ausgeschlossen ist und die Hundeschule einverstanden ist. Die fehlende Gefährdung muss durch ein tierärztliches Attest der Hundeschule nachgewiesen werden.
  9. Der/Die Teilnehmer/in darf an den Veranstaltungen vorbehaltlich einer anderweitigen Absprache mit der Hundeschule nicht mit einer läufigen Hündin Teilnehmen.
  10. Die Hundeschule ist berechtigt, bei Nichtverträglichkeit einzelner Hunde untereinander, diese in eine andere Gruppe oder Veranstaltung zuzuweisen.
  11. Raufende Hunde können unter Umständen Spannungen im Rudel verursachen. Jeder Teilnehmende hat seinen Hund rechtzeitig aus derartigen Situationen herauszunehmen.
  12. Reizobjekte wie Spielzeuge, Ball, Stöcke sind in verschlossenen Taschen mitzuführen und insbesondere bei Gruppentraining nur in Absprache oder nach Anweisung der Hundeschule herauszunehmen. Jegliche Belohnungen sind nur an den eigenen Hund zu geben und auch nur dann, wenn sich kein anderer Hund in unmittelbarer Nähe befindet.
  13. Das Füttern fremder Hunde ist ohne Erlaubnis des fremden Halters sowie der Hundeschule untersagt.
  14. Während der gebuchten Dienstleistung, insbesondere im öffentlichen Raum, hat der Teilnehmende seinen Hund an der Leine zu führen. Das Ableinen des Hundes ist nur unter Absprache mit der Hundeschule erlaubt.
  15. Der/Die Teilnehmer/in ist im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Mitwirkung verpflichtet. Er/Sie wird die erforderlichen Mitwirkungshandlungen auf erstes Anfordern der Hundeschule unverzüglich erbringen.

§4 Zahlungsbedingungen; Verzug

  1. Die aktuellen Preise können auf der Website unter www.dogacademysh.de eingesehen, telefonisch, via WhatsApp, via E-Mail erfragt werden. Änderungen der Preise behält sich die Hundeschule ausdrücklich vor.
  2. Sofern ein Training mit einer Anfahrt verbunden ist, werden Fahrtkosten pro gefahrenen KM berechnet. Die Höhe der Fahrtkosten entnehmen Sie bitte auf der Website oder erfragen diese telefonisch, via WhatsApp oder via E-Mail.
  3. Die Vergütung für die jeweilige Dienstleistung ist nach Zugang der Buchungsbestätigung in voller Höhe sofort zur Zahlung fällig.
  4. Der/Die Teilnehmer/in kann die Vergütung entweder in bar, via PayPal oder nach Rechnungserhalt auf das in der Rechnung angegebene Konto überweisen.
  5. Bei der Buchung von Mehrfachkarten (Einzeltraining/Begleitung zum Wesenstest/Social-Walk/Gruppenstunden) wird mit Beginn des ersten Trainings eine Stempelkarte übergeben. Der Rechnungsbetrag ist vor der ersten Stunde zu begleichen. Nach jeder Stunde wird ein Feld auf der Stempelkarte abgezeichnet und gilt als verrechnet. Fahrtkosten sind weiterhin separat zu begleichen. Stempelkarten für Gruppenstunden sind nur innerhalb eines befristeten Zeitraums gültig (5er Karte = maximal 2 Monate nach vermerktem Erwerb; 10er Karte = maximal 4 Monate nach vermerktem Erwerb).
  6. Seminare und Workshops sind bei Vertragsschluss sofort per Vorauskasse zu bezahlen. Wird 10 Tage ab der Anmeldung kein Zahlungseingang festgestellt, hat die Hundeschule das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, so dass ein Teilnehmerplatz anderweitig vergeben werden kann.
  7. Kommt der /die Teilnehmer/in mit der Zahlung in Verzug, so gelten die gesetzlichen Regelungen über den Zahlungsverzug.

§5 Rücktrittsrecht für Teilnehmende

  1. Die Anmeldung zu einer angebotenen Dienstleistung der Hundeschule ist verbindlich. Bereits gezahlte Gebühren werden, auch in Anteilen, nicht erstattet.
  2. Verspätungen des Teilnehmenden zum vereinbarten Dienstleistungsbeginn gehen zu Lasten des Teilnehmenden und berechtigen weder zu einer Verminderung/Erstattung der Vergütung noch zu einer Verlängerung der vereinbarten Dienstleistungszeit.
  3. Bei einer Verspätung einer Gruppe im Rahmen einer Gruppenveranstaltung oder einer Einzelperson bei einem Einzeltraining, wartet die Hundeschule bis zu 10 Minuten am vereinbarten Treffpunkt. Erscheint die Gruppe bzw. die Einzelperson bis dahin nicht, verlässt die Hundeschule den Treffpunkt. Eine Minderung der Vergütung oder ein Anspruch auf einen Ersatztermin ist in diesem Fall ausgeschlossen.
  4. Bei einer vorzeitigen Beendigung der vereinbarten Dienstleistung durch den Teilnehmenden ist eine Minderung/Erstattung der Vergütung ebenfalls ausgeschlossen.
  5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet.
  6. Der/Die Teilnehmer/in kann vor Beginn der gebuchten Dienstleistung zurücktreten, ein Rücktritt kann schriftlich oder in Textform erfolgen. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Hundeschule. Im Falle eines Rücktritts kann die Hundeschule Ersatz für Aufwendungen verlangen. Die Stornokosten betragen: 
  • Bei Rücktritt bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Dienstleistungsbeginn: 50% der Teilnahmegebühr.
  • Bei Rücktritt weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Dienstleistungsbeginn: 100% der Teilnahmegebühr.

§6 Rücktritt durch die Hundeschule Dog Academy by Sandra Hossner

  1. Die Hundeschule behält sich vor bei Vorliegen eines sachlichen Grundes vollständig oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Ein solcher Rücktritt kann auch kurzfristig am Ort der Veranstaltung erfolgen:
    1. Nichterreichen der Mindestanzahl: Die Hundeschule behält sich vor, die vereinbarte Dienstleistung bei Nichterreichen der Mindestanzahl laut Beschreibung auf der Website www.dogacademysh.de abzusagen. Der/Die Teilnehmer/in hat einen Anspruch auf einen Ersatztermin.
    2. Akute Erkrankung der Trainer/in: Erkrankt der/die Trainer/in werden die Teilnehmenden, sofern für die Trainer zumutbar, unverzüglich über den Ausfall informiert und die vereinbarte Dienstleistung abgesagt. Der/Die Teilnehmer/in hat einen Anspruch auf einen Ersatztermin.
    3. Höhere Gewalt: Ereignisse höherer Gewalt (z.B. unzumutbare Wetterbedingungen, behördliche Anordnungen, Pandemie, Naturkatastrophen) berechtigen die Hundeschule die Dienstleistung oder Teile davon, um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben, zu verändern oder abzusagen. Muss die vereinbarte Dienstleistung aufgrund von höherer Gewalt vollständig gestrichen werden, hat der/die Teilnehmer/in einen Anspruch auf einen Ersatztermin.
    4. Nichtzahlung: Die Hundeschule kann vom Vertrag zurücktreten, wenn sich der Kunde mit einer Zahlung einer vereinbarten monatlichen Vergütung an zwei aufeinander folgenden Monaten in Verzug befindet.
  2. In folgenden Fällen ist es der Hundeschule vorbehalten, erforderlichenfalls die Trainingseinheit nach eigenem Ermessen abzubrechen:
    1. Der Hund ist gesundheitlich so eingeschränkt, dass ein Training nicht möglich ist oder gegen das Tierschutzgesetzt verstieße.
    2. Wenn der/die Teilnehmer/in übertriebene Härte gegen seinen/ihren eigenen, und/oder andere Hunde anwendet und dies auch nach Aufforderung nicht unterlässt.
    3. Wenn der/die Teilnehmer/in sich den Anweisungen der Hundeschule widersetzt.
    4. Wenn nach § 3 Abs. 4 den geforderten Dokumenten aus § 3 Abs. 1-3 nicht vollständig nachgekommen werden kann.                                                                          In diesen Fällen erhält der Teilnehmende keinen Anspruch auf einen Ersatztermin und es erfolgt keine(anteilige) Rückerstattung der bereits bezahlten Gebühren. Die gebuchte Trainingseinheit ist in vollem Umfang zu bezahlen.
  3. Die Hundeschule behält sich ferner vor, die Buchung einer Dienstleistung ohne Angabe von Gründen abzulehnen. In diesem Fall wird eine bereits gezahlte Vergütung vollständig zurückerstattet.

§7 Versicherungsschutz

  1. Der/Die Teilnehmer/in hat selbst für seinen Versicherungsschutz sowie für den seines/ihres Hundes zu sorgen.

§8 Haftung

  1. Die Hundeschule haftet gegenüber dem Teilnehmenden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
  2. Eine Haftung der Hundeschule besteht insbesondere nicht für Schäden, die durch die Anwendung und Ausführung der vom Teilnehmenden gezeigten und veranlassten Übungen sowie für Schäden, die durch die Teilnehmenden und/oder begleitende Hunde oder andere Tiere der Teilnehmenden entstehen.
  3. Der/die Teilnehmer/in haftet für alle von ihm/ihrer oder seinem/ihrem Hund während der stattfindenden Dienstleistung verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
  4. Während der stattfindenden Dienstleistung ist den Anweisungen der Trainer/in Folge zu leisten. Für Schäden, die der Teilnehmende durch Missachtung dieser AGB oder durch Missachtung der Anweisungen der Trainer/in verursacht, haftet ausschließlich der/die Teilnehmer/in.

§9 Ausschluss einer Erfolgsgarantie

  1. Ein Leistungserfolg bei den Teilnehmenden bzw. den Hunden kann nicht versprochen werden, da dieser maßgeblich von dessen Mitarbeit und Umsetzung abhängt.

§10 Urheberrecht

  1. Die Hundeschule hat an allen Bildern, Filmen und Texten, die auf der Website veröffentlicht werden, sowie auf allen Unterlagen, die im Rahmen der Dienstleistung gezeigt und/oder ausgehändigt werden, Urheberrechte. Eine Verwendung der Bilder, Filme und Texte ist ohne schriftliche Zustimmung der Inhaberin der Hundeschule nicht gestattet.
  2. Unterlagen, die im Zusammenhang mit der Dienstleistung ausgehändigt werden, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne schriftliche Zustimmung der Inhaberin der Hundeschule nicht vervielfältigt, verarbeitet oder verbreitet werden.

§11 Bild-, Video- und Tonmaterial

  1. Den Teilnehmenden ist es nicht gestattet ohne schriftliche Zustimmung der Inhaberin der Hundeschule, von Dienstleistungen angefertigte Fotos, Video- und Tonaufnahmen zu veröffentlichen.
  2. Die Hundeschule und von der Hundeschule beauftragte Dritte sind berechtigt, während einer Dienstleistung Bild- und Tonaufnahmen anzufertigen. Die Verwendung und Veröffentlichung obliegt der Hundeschule, sofern die Teilnehmenden dem nicht vor Veranstaltungsbeginn widersprechen.

§12 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Wenn der Kunde die Bestellung als Verbraucher abgegeben hat und zum Zeitpunkt der Bestellung seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land hatte, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt.
  2. Wenn es sich beim Kunden um einen Kaufmann i.S.d. des Handelsgesetzbuchs, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Anbieters. Im Übrigen gelten für die örtliche und die internationale Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht rechtswirksam sein oder eine Lücke aufweisen, wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.